DSGVO und Offenlegung

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Eine  persönliche Notiz:
Ich finde es lächerlich, dass ich, als kleine Blog-Autorin, so viele Daten angeben und Formalismen erfüllen muss, während ich, sollte ich den „leichteren Weg“ beschreiten, meinen Content auf Facebook zu übersiedeln, einen Alias Namen verwenden könnte, und alle meine Besucher*innen laufend ihre Daten von Facebook abgezogen bekommen.
Well done, ihr Datenschützer, well done. 😉

Und nun der rechtliche Teil:

Am 25.5.2018 tritt die EU-DSGVO in Kraft. Nationale Datenschutzgesetze werden dadurch geändert.
In Österreich gilt das DSG 2018. Gemäß Artikel 2 Abs. 2 Ziff c der EU-DSGVO findet diese Verordnung keine Anwendung auf die Verarbeitung Personen bezogener Daten durch natürliche Personen zur Ausübung persönlicher, oder familiärer Tätigkeiten.

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Ich bin lt. geltendem österreichischen Recht auch nicht verpflichtet persönliche Impressums Daten bekannt zu geben,

Falls Du dennoch ein berechtigtes Interesse an dieser Information hast, so erlangst Du diese durch eine Abfrage bei der Nic.at  und einem etwaigen Auskunftbegehren.

Lt. Österreichischem Mediengesetz §25, Abs. 1 bin ich jedoch zur

Offenlegung des „Medieninhabers“ verpflichtet:

  • Name oder Firma der Medieninhaberin:  Chris Baumer
  • Unternehmensgegenstand:  Keiner, es handelt sich hier um ein privates Blog rund um meine Motorrad Erlebnisse
  • Wohnort  der Medieninhaberin: Wien, Österreich